Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Wie Angebote, Leistungen, Mitwirkung und Abrechnung bei Endurion vereinbart werden.
Maßgeblich bleibt die konkrete Vereinbarung. Diese Bedingungen ergänzen sie; sie ersetzen keine Leistungsbeschreibung, kein SLA und keine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für IT-Leistungen von Endurion IT Solutions gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie umfassen Beratung, Projekte, Softwareentwicklung, Automatisierung, Infrastruktur, Netzwerk, Cloud, Workplace, Security, Support und laufenden Betrieb. Ein Angebot an Verbraucher ist damit nicht verbunden.
Vertrag und Unterlagen
Eine Websitebeschreibung, Modellrechnung oder Terminreservierung ist noch kein verbindlicher Auftrag. Ein Vertrag kommt durch die vereinbarte Annahme eines konkreten Angebots oder eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Angebot, Leistungsbeschreibung, SLA, Projektplan und gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarung konkretisieren die Leistung. Abweichende Kundenbedingungen werden nur Bestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wurde. Angebotsfristen ergeben sich aus dem Angebot; bei abgelaufener Frist bedarf es einer erneuten Bestätigung.
Leistungsart und Leistungsgrenzen
Geschuldet sind die ausdrücklich vereinbarten Aufgaben und Ergebnisse. Ob eine Dienst- oder Werkleistung vorliegt, richtet sich nach dem vereinbarten Inhalt und den gesetzlichen Vorschriften. Die Beschreibung als Projekt allein legt dies nicht fest. Wirtschaftliche Ergebnisse, absolute Sicherheit, fehlerfreie Fremdprodukte oder bestimmte Einsparungen werden nur geschuldet, wenn eine entsprechende verbindliche Vereinbarung besteht. Aussagen zu Modellen, Piloten und Beispielen sind keine Zusage einer bereits produktiven Integration.
Projektablauf und Änderungen
Vor dem Start werden Ziel, betroffene Systeme, Abhängigkeiten, Zuständigkeiten und nötige Freigaben festgehalten. Neue Erkenntnisse können eine andere Reihenfolge oder zusätzlichen Aufwand erfordern. Änderungen werden mit Auswirkungen auf Preis, Termine und Abnahme abgestimmt, bevor sie beauftragt werden. Eine Mitteilung über Mehraufwand ersetzt keine erforderliche Zustimmung. In Notfällen gilt der ausdrücklich vereinbarte Handlungsrahmen; Entscheidungen und Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Mitwirkung und Zugänge
Der Kunde benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner und stellt vereinbarte Informationen, Rechte, Lizenzen, Zugänge und Testmöglichkeiten rechtzeitig bereit. Zugangsdaten werden über einen abgestimmten sicheren Weg übergeben. Endurion weist auf erkennbare fehlende Voraussetzungen hin. Verzögert sich eine Leistung wegen ausstehender Mitwirkung, werden die Folgen für Termine und Aufwand abgestimmt; zusätzliche Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung und dem Gesetz.
Datensicherung und Eingriffe
Vor wesentlichen Eingriffen werden Datensicherung, Wartungsfenster und Rückfallweg geklärt. Soweit die Sicherung nicht ausdrücklich Endurion übertragen wurde, bleibt ihre Bereitstellung Aufgabe des Kunden. Dies hebt eigene Prüf-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten von Endurion nicht auf. Ist ein Eingriff ohne vertretbare Absicherung erkennbar riskant, wird das weitere Vorgehen vorab entschieden. Ein vorhandenes Backup allein belegt noch keine erfolgreiche Wiederherstellung.
Laufender Betrieb und SLA
Bei Managed Services nennt die Leistungsbeschreibung betreute Systeme, Aufgaben, Servicezeiten, Meldewege, Wartung, Berichtswesen und Eskalation. Nicht enthaltene Systeme und Leistungen werden gesondert beauftragt. Eine Reaktionszeit bezeichnet die vereinbarte Aufnahme eines qualifizierten Vorgangs, nicht dessen garantierte Lösung. Prioritäten richten sich nach den vereinbarten Auswirkungen und Dringlichkeiten. 24/7-Bereitschaft, feste Wiederherstellungsziele oder garantierte Verfügbarkeit gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; die allgemeinen Kontaktzeiten begründen kein solches SLA.
Sicherheitsvorfälle
Incident Response wird im vereinbarten Umfang erbracht. Zugriffsbefugnisse, erreichbare Ansprechpartner, Freigaben und Kommunikationswege sind vor Eingriffen zu klären. Maßnahmen können Eindämmung, Analyse, Beweissicherung und Wiederanlauf umfassen. Der Kunde bleibt für gesetzliche Meldungen verantwortlich, soweit deren Bearbeitung nicht wirksam übernommen wurde. Ein Kontakt über die Website garantiert weder sofortige Einsatzbereitschaft noch die Erfüllung einer laufenden Meldefrist.
Portalzugang und Vergütung
Der Portalzugang ist von Supportpaketen getrennt. Der ausgewiesene Rahmen beträgt 29,90 EUR je Unternehmen und Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Zugangsanfrage ist kostenfrei. Eine Zahlungspflicht setzt eine ausdrückliche Vereinbarung über den kostenpflichtigen Zugang und seine Aktivierung voraus. Eine technische Freigabe allein ist keine Zahlungsabwicklung. Freigeschaltete Bereiche und Abrechnung werden mit dem Kunden festgelegt; ein automatischer Zahlungsdienst wird durch das Portal nicht zugesagt.
Preise und Abrechnung
Einmalige Einrichtung, laufende Gebühren und variable Verbrauchskosten werden getrennt ausgewiesen. Angebote legen Zahlungsziel, Abrechnungseinheit und gegebenenfalls Vorauszahlung fest. Websitepreise sind Nettoangaben zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Hardware, Lizenzen, Modellverbrauch, Provider-, Reise- oder Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies angegeben ist. Rechnerergebnisse sind unverbindliche Schätzungen; das Angebot legt die tatsächlichen Annahmen und Kosten fest. Zusatzleistungen sind nicht automatisch vorausgewählt.
Hersteller, Cloud und Fremdleistungen
Drittprodukte unterliegen ihren jeweiligen Lizenz-, Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Vor einer Anbindung werden benötigte Konten, Rechte, Kosten und Verantwortlichkeiten geklärt. Die sachliche Nennung eines Herstellers ist keine Partnerschaftszusage. Änderungen oder Ausfälle eines Drittanbieters können die Leistung beeinflussen; Endurion erfüllt dabei die eigenen vereinbarten Auswahl-, Integrations-, Betriebs- und Hinweispflichten. Verantwortlichkeiten für Fremdleistungen und Ausweichwege werden im Angebot beschrieben.
Software, Automatisierung und KI
Funktionen, Schnittstellen, Testdaten, Zielumgebung und Abnahmekriterien werden vor der Umsetzung festgelegt. KI-Ergebnisse können unvollständig oder sachlich falsch sein. Wo fachliche Entscheidungen oder Freigaben vorgesehen sind, bleibt der vereinbarte menschliche Prüfschritt erhalten. Der Kunde stellt zulässige Daten und Nutzungsrechte bereit. Ein Pilot wird erst nach gesonderter Prüfung und Freigabe in den produktiven Betrieb überführt. Wartung, Modellwechsel und Anpassung an geänderte Schnittstellen gehören nur im vereinbarten Umfang zur Leistung.
Prüfung und Abnahme
Bei Werkleistungen wird das Ergebnis anhand der vereinbarten Kriterien geprüft. Der Kunde erhält eine angemessene Prüfmöglichkeit und beschreibt erkannte Abweichungen nachvollziehbar. Für unwesentliche Mängel und eine etwaige Abnahmefiktion gelten die gesetzlichen Voraussetzungen; diese Bedingungen begründen keine abweichende automatische Abnahmefrist. Rechte wegen Mängeln bleiben nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln bestehen.
Nutzungsrechte
Art und Umfang der Nutzungsrechte werden im Vertrag festgelegt. Fehlt eine abweichende Regelung, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die Rechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind. Vorbestehende Werkzeuge, allgemeines Know-how, Bibliotheken und Drittkomponenten verbleiben bei ihren Rechteinhabern. Open-Source-Lizenzen und eingeräumte zwingende Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Quellcode, Übergabeformate und Dokumentationsumfang sind ausdrücklich zu vereinbaren.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien schützen vertrauliche geschäftliche und technische Informationen vor unbefugter Offenlegung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben bestehen. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, vereinbaren die Parteien vor Beginn die erforderlichen Regelungen nach Art. 28 DSGVO, Rollen, Weisungen und Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Anweisungen; Endurion erfüllt die eigenen gesetzlichen Pflichten. Eine öffentliche Leistungsbeschreibung ersetzt weder eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch ein projektspezifisches Datenschutzkonzept.
Mängel und Haftung
Mängel werden mit betroffener Umgebung, Zeitpunkt und nachvollziehbarer Beschreibung gemeldet, damit Ursachen und Abhilfe geprüft werden können. Die gesetzlichen Rechte bleiben maßgeblich. Endurion haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Endurion bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; der Umfang ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Übernommene Garantien und zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
Externe Störungen und höhere Gewalt
Bei nicht zu vertretenden, außerhalb zumutbarer Kontrolle liegenden Störungen informieren sich die Parteien zeitnah und stimmen Schadensbegrenzung sowie den weiteren Ablauf ab. Das kann etwa großflächige Energie- oder Netzausfälle und behördliche Eingriffe betreffen. Ob und wie sich Leistungs- oder Gegenleistungspflichten ändern, richtet sich nach dem Vertrag und dem Gesetz. Eine pauschale Befreiung von eigenen Vorsorgepflichten wird damit nicht vereinbart.
Laufzeit, Kündigung und Übergabe
Bei laufenden Leistungen werden Beginn, Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung im Vertrag geregelt. Fehlt eine wirksame besondere Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen sollen in Textform an die vereinbarte Kontaktadresse erfolgen; gesetzliche Formanforderungen gehen vor. Bei Vertragsende werden Zugänge, Datenexport, Aufbewahrung und Löschung abgestimmt. Zusätzliche Übergabearbeiten bedürfen einer Vereinbarung über Umfang und gegebenenfalls Vergütung. Die Einstellung des Portalzugangs ersetzt keine Kündigung anderer Leistungen.
Referenzen und Kommunikation
Kundenname, Logo, Zitat und identifizierbare Projektergebnisse werden nur auf geeigneter Freigabegrundlage veröffentlicht. Allgemeines Fachwissen darf unter Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz genutzt werden. Für operative Abstimmungen sind E-Mail sowie vereinbarte Ticket- und Portalsysteme vorgesehen. Wer rechtsverbindliche Freigaben erteilen darf, wird zu Beginn festgelegt. Gesetzlich oder vertraglich strengere Formanforderungen gelten weiterhin.
Recht und unwirksame Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit die Rechtswahl zulässig ist. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist; eine Unternehmerstellung allein macht nicht jeden Kunden zum Kaufmann. Zwingende Zuständigkeiten bleiben bestehen. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Die übrige Vereinbarung bleibt im gesetzlichen Umfang bestehen; eine automatische Kürzung einer unwirksamen Klausel auf das gerade noch Zulässige wird nicht vereinbart.
